Heiligkreuz (Transkription Nr. 894)

Schulort Heiligkreuz
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 434-434v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Tobel
Agentschaft 1799: Heiligkreuz
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Fürstabts von St. Gallen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Wuppenau
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

ZUSTAND DER SCHUL ZU HL. KREUZ.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hl. Kreüz: wo Nebst Kirch und Pfarrhaus noch 3 Häuser Die Gemeinde heisst hl. Kreüz, hat ihren eignen Agenten im Districkt Tobl.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Virtlst. liegen 24 Häuser: innerhalb der 2ten 23 Häuser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Gabris 1/4 Stund 10 Kinder Hueb 1/4 St. 4 Kinder Oberheimen 1/2 St. 4 Kinder Rudewill 1/2 St. 1 Kind Wiedeholz 1/2 St. Molli 1/2 St. Büel 1/2 St. 2 Kinder

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbahrte Schulen sind zu Schönholzerswylen, entfernt von hl. Kreüz 1/2 Stund. Zuckenried 1/2 St. Zuzwill 1/1 St. Linggenwill 3/4 St. Helfenschwill 1 St. im Kant. Säntis
Wolfensberg 1/2 St. Wurpenau 1 St.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Klassen Eintheilung der Kinder kan nicht stat haben wegen ihrer geringen Zall und wegen andren Umständen z.B. kurzen Dauer.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jm schreiben und lesen und in Zukunfft im rechnen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur Winters Zeit 3 bis 4 Monath. ¢1932¢¢ Somers Zeit an Sonn- und Feyrtägen. ¢/1932¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Kathechetische u.s.w.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften macht der Schul Meister.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schul Meister ist bisher vom Orts Pfarrer bestellt worden

III.11.bWie heißt er?

Er heisset Johannes Geiger

III.11.cWo ist er her?

||[Seite 2] Von hl. Kreüz: 23 Jahr alt: noch unter Väterl. Gewalt: ledigen Stands: erwählt anno 1799. ein Weber.

III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 13 Mädchen 7

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

¢1932¢¢ Jn der Sontagsschul 26 bis 28 ¢/1932¢¢

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

290 fl. Kapitalien lediglich der Schul gehörig.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.

Schulhaus ist keines: dem Schullehrer wird kein Haus Zins gegeben.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Schulhaus ist keines: dem Schullehrer wird kein Haus Zins gegeben.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.

Schullehrers Einkommen: jede Woche hate er bisher 1 1/2 fl. dem gegenwärtigen aber hat man eine Zulage stipulirt. Was den Zins von den 290 fl. nicht erstrecken mag, legen die Schulkinder zusamen, jedes pro Rata. Jtem giebt die Kirche dem Schullehrer 2 1/2 Klafftr Holz.

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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